I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) von Elisabeth Krennhuber e.U.
PRÄAMBEL
(Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit)
(1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch gewerbliche Unternehmensberater (UB) in den u. a. im Berufsfeld der Unternehmensberater dargestellten Beratungsbereichen im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben.
(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
(3) Der UB ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen ist schriftlich zu vereinbaren.
(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
(5) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem UB auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
(6) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.
(7) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem UB bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informiert wird.
§ 1 Geltungsbereich und Umfang
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.
§ 2 Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart.
§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
Siehe dazu Präambel (5)
§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
(2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter des UB zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
§ 5 Berichterstattung
(1) Der UB verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber und der UB stimmen überein, dass für den Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende laufende/einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt.
(3) Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit (2-4 Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages) nach Abschluss des Auftrages.
§ 6 Schutz des geistigen Eigentums des UB/Urheberrecht/Nutzung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages vom UB, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art des UB an Dritte dessen schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung des UB dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des UB zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den UB zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
(3) Dem UB verbleibt an seinen Leistungen ein Urheberrecht.
(4) Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum des UB sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung zu leisten.
§ 7 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
(1) Der UB ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.
(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom UB zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung (Berichtslegung) des UB.
(3) Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder – falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist – das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des § 8.
(4) Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des UB zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
§ 8 Haftung und Haftungsausschlüsse
(1) Der UB und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Er haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen.
(2) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
(3) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten.
§ 9 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
(1) Der UB, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen davon sind jedoch Dokumente oder Umstände, die bereits zumindest teilweise öffentlich, im Umlauf oder auch deren zumindest teilweise Veröffentlichung beabsichtigt ist.
(2) Der Auftraggeber und dessen Erfüllungsgehilfen können den UB von dieser Schweigepflicht auch gänzlich entbinden.
(3) Der UB wird Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten – außer im Falle rechtlicher Anordnungen – nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(4) Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und der beigezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
(5) Der UB ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der UB gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Dem UB überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme etc.) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.
§ 10 Honoraranspruch
(1) Der UB hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
(2) Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört dem UB gleichwohl das vereinbarte Honorar.
(3) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf seiten des UB einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber seine bisherigen Leistungen verwertbar sind.
(4) Der UB kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten des UB berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.
§ 11 Honorarhöhe
Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Kunden mit dem UB.
§ 12 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des UB.
(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des UB zuständig.
§ 12. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Daten Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für die Aufrechterhaltung des Kontaktes und weiterführender Projekte automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post auch zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Die Sicherheit der Daten meiner Kunden und Lieferanten ist mir wichtig. Auf entsprechende Sorgfalt bei der Verarbeitung und Verwendung der Daten sowie keine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung können Sie vertrauen.
13. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Auftraggeber und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Eigentumsvorbehalt
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald unser Unternehmen die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
14.2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen sind wir berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
II. Disclaimer
Inhalt des Onlineangebotes
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Unternehmensgegenstand: Unternehmensberatung
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Aufsichtsbehörde im Gewerberecht: Bezirkshauptmannschaft Linz
Mitglied der Fachgruppe der IT-/Consulting der Wirtschaftskammer Oberösterreichs (UBIT)